A. software.glawar.at ("Glawar") ANSPRUCH auf SOFTWARE Lizenznehmer/Firma: natürliche oder juristische Person, welche die Software erhält. Stichtag: Datum der Softwareauslieferung an Sie. Software: GlawarConstants 2006-06-10. Lizenz: andauernd. Genehmigte Einheit: Softwarekopie. Anzahl der genehmigten Einheiten: unlimitiert. Zulässiger Gebrauch: 1. Sie können die Software reproduzieren und für private oder kommerzielle Zwecke benützen, oder zum Gebrauch für Forschung, Unterricht, Design, Entwicklung, Testen oder um Ihre Applets oder Anwendungen ("Programme") zum Laufen zu bringen. 2. Beachten Sie die Vertragsbedingungen in dieser Vereinbarung und deren Einschränkungen und Ausnahmen, die sich in der Software-Dokumentation fortsetzen. Sie können die Software nach den beschriebenen Regeln ("Redistributable") reproduzieren oder neu vertreiben: (a) Sie vertreiben die Redistributables nur komplett und unverändert und nur als Paket als Teil Ihres Programms. (b) Ihre Programme fügen den Redistributables signifikatne und wesentliche Funktionalität hinzu. (c) Sie vertreiben die Redistributables nur zum einzigen Zweck neu, damit Ihre Programme lauffähig sind. (d) Sie vertreiben keine zusätzliche Software mit der Absicht, Teile der Redistributables zu ersetzten. (e) Sie löschen oder verändern keine Teile der Redistributables, welche gesetzlich geschützt sind (auch keine Notizen). (f) Sie verbreiten nur die Redistributables in Abhängigkeit der Lizenzvereinbarung, die in dieser Vereinbarung enthalten ist, welche die Interessen von Glawar schützt und (g) Sie sind damit einverstanden, Glawar und seinen Lizenzgeber vor Beschädigungen, Kosten, Haftung, Bezahlung von Kosten und oder Unkosten (darin enthaltene Gebühren der Rechtsanwälte) zu schützen, im Zusammenhang mit irgendwelchen Ansprüchen, Prozessen oder Tätigkeiten irgendwelcher dritten Parteien, die aus dem Gebrauch oder der Verbreitung der Redistributables entsteht oder durch Programme entsteht, welche ausdiesen Redistributables resultieren. 3. Java Technologie-Beschränkungen. Sie dürfen weder Klassen, Schnittstellen oder Unterpakete, welche als "glawar" oder in ähnlicher Weise gekennzeichnet sind (wie von Glawar in irgendeiner Namenskonvention spezifiziert), erstellen, modifizieren oder das Verhalten ändern. Des weiteren dürfen Sie auch nicht Ihre Lizenznehmer zu solchen Aktionen autorisieren. B. software.glawar.at ("Glawar") SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ("AGREEMENT") SORGFÄLTIG DURCH BEVOR SIE DIESES SOFTWARE PAKET ÖFFNEN. BEIM ÖFFNEN DIESES SOFTWARE PAKETS STIMMEN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. WENN SIE ZU DIESER SOFTWARE ELEKTRONISCHEN ZUGANG ERHALTEN, SO ZEIGEN SIE IHRE ZUSTIMMUNG DURCH SELEKTION DER "AKZEPTIEREN" SCHALTFLÄCHE AM ENDE DIESER VEREINBARUNG. WENN SIE NICHT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMEN, SO GEBEN SIE DIE GESAMTE UNBENUTZTE SOFTWARE DORT AB, WO SIE SIE GEKAUFT HABEN, DAMIT IHNEN DER KAUFPREIS ERSTATTET WIRD. HABEN SIE DIE SOFTWARE ELEKTRONISCH ERHALTEN, SO SELEKTIEREN SIE DIE "ABLEHNEN" (ODER "ABBRECHNEN") SCHALTFLÄCHE AM ENDE DER VEREINBARUNG. WENN SIE BEREITS TEILE IHRER SOFTWARE LINZENZ VEREINBARUNGEN ZUGESTIMMT HABEN ("MASTER TERMS"), DANN ERGÄNZEN BZW. ERSETZEN DIE PUNKTE 1-5 DIESER VEREINBARUNG ("SUPPLEMENTAL LICENSE TERMS") DIE HAUPTVEREINBARUNGEN IHRER SOFTWARE. 1. Definitionen. (a) "Anspruch" bezeichnet den gesamten Satz der anwendbaren Dokumente, welche von Glawar autorisiert wurden, die Ihre Verpflichtung beweist, alle damit verbunden Gebühren (sofern verlangt) für die Lizenz und die damit verbundenen Service und den autorisierten Bereich des Gebrauchs der Software im Sinne dieser Vereinbarung. (b) "Genehmigte Einheit" bedeutet die Anzahl der Softwarebenützungen, wie sie in dieser Vereinbarung bzw. Ihrem Anspruch beschrieben sind. (c) "Zulässiger Gebrauch" meint den laut dieser Vereinbarung autorisierten lizenzmäßigen Gebrauch. Der erlaubte Gebrauch irgendeines Pakets von Glawar, welches nicht in diesem Anspruch spezifiziert ist, ist nur für den Gebrauch zur Evaluierung, wie in Punkt 3 erklärt, zulässig. (d) "Service" versteht jene Unterstützung, die Ihnen Glawar oder einer ihrer Delegierten wie in Ihrem Anspruch, sofern beschrieben, zur Verfügung stellt. (e) "Software" bedeutet die Glawar-Software, die in Ihrem Anspruch beschrieben wurde. Bestimmte Teile der Software können jedoch auch nur für den Gebrauch der Evaluierung bestimmt sein, wie unter Punkt 3 beschrieben. (f) Unter "Sie" bzw. "Ihnen" ist jede natürlich oder juristisch Person verstanden. Im Falle der Absicht der Evaluierung, jene Instanz, welche die Evaluierung durchführt. 2. Lizenz Gewährung und Anspruch. Abhängig von den Bedingungen Ihrer Vereinbarung, garantiert Ihnen Glawar eine nicht-exklusive, persönlich begrenzte Lizenz, um die Software für ihren erlaubten Gebrauch nach der Lizenz-Vereinbarung zu benutzen. Ihr Anspruch spezifiziert (a) die genehmigte Software, (b) der erlaubte Gebrauch, (c) die Lizenzbedingungen und (d) die Genehmigte Einheiten. Wenn Ihr Anspruch auch Serviceleistungen inkludiert, dann spezifiziert es zusätzlich (e) Service und (f) Service-Bedingungen. Wenn Ihre Rechte betreffend der Software oder der Serviceleistungen in ihrer Dauer beschränkt sind, und das Datum, an welchem dieses Recht beginnt sich von dem Datum des Erwerbs unterscheidet, spezifiziert Ihr Anspruch das Datum des Beginns. Dieser Anspruch kann ihnen in verschiedener Art und Weise zugestellt werden, abhängig von der Art und Weise, wie Sie Ihre Software erhalten haben. Zum Beispiel kann dieser Anspruch auf der Rechnung oder Faktura oder im Vertrag mit Glawar oder mit einem von Glawar autorisierter Verkäufer stehen. Er kann aber auch in elektronischer Form vorliegen, wenn Sie die Software herunter geladen haben. 3. Der erlaubte Gebrauch. Wie in Ihrem Anspruch beschrieben kommen ein oder mehr der nachfolgenden erlaubter Gebräuche der Software zur Anwendung. Sie dürfen einen Punkt des erlaubten Gebrauchs nur dann ausführen, wenn es Ihnen durch Ihren Anspruch ausdrücklich erlaubt wird. Wenn Sie keinen Anspruch haben, oder der Anspruch nicht die zusätzliche Software, die an Sie geliefert wurde, abdeckt, dann ist solch eine Software nur zum Gebrauch der Evaluierung bestimmt. (a) Gebrauch zur Evaluierung. Sie können die Software intern für eine Zeitspanne von 90 Tagen vom Zeitpunkt der ersten Benutzung an evaluieren. (b) Forschung und Schulungsgebrauch. Sie können die Software intern für Design, Entwicklung und Tests und auch zu Schulungszwecken verwenden. (c) Individueller Gebrauch. Sie können die Software für den internen und privaten Gebrauch nutzen. (d) Kommerzieller Gebrauch. Sie können die Software für den eigenen, kommerziellen Gebrauch intern benutzen. (e) Gebrauch als Dienstanbieter. Sie können die Software Funktionalität im Zuge einer Extranet-Entwicklung zugänglich machen (nicht jedoch durch das zur Verfügung stellen von Software selbst oder durch Services der Auslagerung), nicht zu Ihren angeschlossenen Firmen oder für Regierungen. 4. Genehmigte Einheiten. Die Erlaubnis über den Gebrauch wird auf die Zahl der zu genehmigten Einheiten begrenzt, die in Ihrem Anspruch angegeben sind. Wenn Sie zusätzliche Einheiten benötigen, benötigen Sie auch zusätzliche Ansprüche. 5. Beschränkungen. (a) Die Kopien der von Glawar bereitgestellten Software sind lizenziert, nicht an Sie verkauft. Glawar behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich bewilligt worden sind. (b) Sie können eine einzelne Kopie zum Zwecke der Archivierung erstellen, aber Sie dürfen ansonsten die Software weder kopieren, verändern oder verbreiten. Wenn jedoch Glawar spezifische Software-Teile zur Verfügung stellt, wie Include-Dateien, Klassendateien, Bezugsquellenverzeichnisse, Redistributables, die anders gehandhabt werden, so können Sie mit diesen verfahren, wie es in der Dokumentation beschrieben wurde. (c) Sie können die Software nicht mieten, verleihen oder mit Schulden belasten. (d) Ausgenommen, die Vollstreckung ist durch anwendbares Gesetz verboten, dürfen Sie die Software weder dekompilieren noch Reverse-Engineering betreiben. (e) Die Bedingungen dieser Vereinbarung treffen auch auf alle Software Aktualisierungen zu, die Ihnen von Glawar zur Verfügung gestellt werden, oder welche die ursprüngliche Software ersetzen, sofern diese nicht eine unterschiedliche Lizenz enthalten. (f) Sie dürfen weder Resultate irgendwelcher Tauglichkeitstest oder Vergleichstest an irgendwelche Dritte weitergeben oder veröffentlichen ohne schriftlicher Zustimmung von Glawar. (g) Die Software ist vertraulich und urheberrechtlich geschützt. (h) Wenn nicht anders angegeben, darf Software, welche mit dieser Software im Paket zur Verfügung gestellt wird, nicht als Software verwendet werden. Auch nicht Teile davon. (i) Die zur Verfügung gestellte Software kann Software enthalten, welche Daten zum Zwecke der Verbesserung der Software oder der Aktualisierung sammelt. Diese Daten werden weder von Glawar noch von Unterlieferanten oder Serviceanbietern von Glawar gespeichert noch zu anderen Zwecken als der Verbesserung der Software verwendet. (j) Die Software wurde nicht entworfen, genehmigt oder beabsichtigt, dass damit Design oder der Aufbau, Betrieb oder Wartung eines Atomkraftwerkes durchgeführt werden. Glawar und seine Lizenzgeber weisen ausdrücklich darauf hin, dass für solche Zwecke keine implizierte Garantie für den Gebrauch vorliegt. (k) Kein Recht, Titel oder Interesse in oder an dem Warenzeichen, Service Center, Logo oder Handelsname von Glawar oder seinen Lizenzgebern wird in dieser Vereinbarung bewilligt. 6. Bezeichnung und Endpunkt. Die Lizenz und Service-Bedingungen werden in Ihren Ansprüchen festgelegt. Ihre Ansprüche dieser Vereinbarung sind ohne Meldung von Glawar mit sofortiger Wirkung beendet, wenn Sie es materiell durchbrechen oder irgendwelche Maßnahmen zur Beeinträchtigung der Rechte von Glawar und/oder ihrer Lizenzgeber der Software setzen. Glawar kann diese Vereinbarung beenden, wenn irgendein Teil der Software Gegenstand Verstoßes gegen Eigentum oder wirtschaftliche Unterschlagung wird, oder nach Glawars Ansicht werden könnte. Nach der Vertragsbeendigung machen Sie keinen Gebrauch mehr von der Software, Sie zerstören diese und bestätigen die Befolgung dieser Maßnahme in schriftlicher Form bei Glawar. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 9-15 beschreiben die Beendigung dieser Vereinbarung. 7. Java Kompatibilität und Open Source. Software kann Java Technologie enthalten. Sie können keine zusätzlichen Klassen oder Änderungen an/zur Java Technologie erstellen, ausgenommen Sie befolgen die Kompatibilitätsrichtlinien von www.java.net, welche in einer eigenen Vereinbarung bestimmt werden müssen. Glawar unterstützt die Gemeinschaft der Open Source Entwickler und gewinnt auch von ihnen, Glawar bedankt sich bei der Gemeinschaft für ihre wichtigen Beiträge und der Technologie, die auf den Open Standard basiert, den Glawar in viele Produkte aufgenommen hat. Bedenken Sie, dass Teile der Software mit Notizen und Open Source Lizenzen gekennzeichnet sind, welche von solchen Gemeinschaften und auch von Dritten stammen. Ändern Sie keine Rechte und Verpflichtungen, die unter solchen Lizenzen bestimmt wurden, der Verzicht auf Garantie und die Haftungsbeschränkungen in dieser Vereinbarung treffen auf die gesamte Software in dieser Veröffentlichung zu. 8. Begrenzte Garantie. Glawar garantiert Ihnen, dass während einer Periode von 90 Tagen ab dem Datum des Kaufs, der in der Rechnung vermerkt ist, der Datenträger (falls vorhanden) frei von Defekten betreffend der Materialien und Qualität ist, sofern Sie diesen normal benützen. Neben dem Vorangegangenen wird die Software zur Verfügung gestellt "wie sie ist". Ihr exklusives Recht und Glawars gesamte Pflicht unter dieser begrenzten Garantie ist, dass die Möglichkeit besteht, dass Ihnen Glawar den Software-Datenträger oder die Kosten, welche Sie für die Software bezahlt haben, ersetzt. Diese begrenzte Garantie gibt Ihnen spezifische juristische Rechte; Sie mögen andere besitzen, welche von Staat zu Staat unterschiedlich sein können. 9. Verzicht der Garantie. WENN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT ANDERS ANGEGEBEN WIRD AUF ALLE GESCHICKTEN ODER ANGEDEUTETEN BEDINGUNGEN, DARSTELLUNGEN UND GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH JEDER MÖGLICHEN IMPLIZIERTEN GARANTIE DER MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHT-VERTRAGSBRUCH VERZICHTET, AUSGENOMMEN DEM AUSMASS DASS DIE VERZICHTSERKLÄRUNGEN GEHALTEN WERDEN, GESETZLICH UNGÜLTIG ZU WERDEN. 10. Haftungsbeschränkung. IN DEM GRAD, WELCHER NICHT VOM GESETZ VERBOTEN IST, IST GLAWAR UND SEINE LIZENZGEBER IN KEINEM FALL DAFÜR VERANTWORTLICH, WENN VERLUST VON EINKÜNFTEN, PROFIT ODER DATEN, ODER FÜR SPEZIELLES, INDIREKTEN, KONSEQUENTES, DARAUS RESULTIERENDE STRAFENDEN SCHADEN, AUCH WENN DIESER AUS DER THEORIE DES VERTRAUENS, ODER AUS DEM UNVERMÖGEN, SOFTWARE ZU BEDIENEN RESULTIERT, SELBST WENN GLAWAR AUF DIE MÖGLICHKEIT HINGEWIESEN WURDE, DASS SO ETWAS PASSIEREN KÖNNTE. Auf keinen Fall übersteigen die Verbindlichkeiten von Glawar, ob im Vertrag, unerlaubte Handlungen (einschließlich Nachlässigkeit) oder anderes, jenen Betrag, die Sie für die Software bezahlt haben. 11. Ausfuhrbestimmungen. Die gesamte Software, alle Dokumente, technischen Daten und sonstige Materialien, die im Zuge dieser Vereinbarung geliefert werden, unterstehen der Österreichischen Gesetzgebung; daher kann es in anderen Ländern andere Export- oder Importregelungen geben. Sie sind mit diesen Gesetzen einverstanden, und willigen ein, dass Sie die Verantwortung haben, alle notwendigen Lizenzen zu beschaffen, die Ihnen den Export oder Import ermöglichen. 12. Eingeschränkte Rechte betreffend die USA. Die in diesem Paket zur Verfügung gestellte Software darf in keinem Land verwendet werden bzw. in kein Land exportiert werden, welches von der amerikanischen Regierung verwaltet wird oder welches unter amerikanischem Vorsitz steht. 13. Regelngesetz. Jede Aktion, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung vorgenommen wird, untersteht der Österreichischen Gesetzgebung. Der Gerichtsstand ist Linz und es besteht keine Möglichkeit, diesen zu ändern. 14. Salvatorische Klausel. Wenn irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung als uneinklagbar gehalten wird, so verbleibt diese Vereinbarung gültig mit der gestrichenen Bestimmung, solange außer die Absicht dieser Vereinbarung zwischen den Parteien wird durch die Streichung verhindert, was in diesem Fall zu einer sofortigen Beendigung der Vereinbarung führt. 15. Integration. Diese Vereinbarung, einschließlich aller Bedingungen in Ihrer Vereinbarung, stellt die vollständige Übereinstimmung zwischen Ihnen und Glawar dar. Sie ersetzt die gesamten vorherigen oder gleichzeitig abgeschlossenen mündlichen oder schriftlichen Kommunikationen, Anträge, Darstellungen, Garantien und ersetzt alle bisherigen gegensätzlichen oder zusätzlichen Bedingungen im Zuge von Angebot, Bestellung, Bestätigung oder anderer Kommunikation zwischen den Parteien, welche im Zusammenhang mit der Erstellung dieser Vereinbarung stehen. Keine Änderung dieser Vereinbarung ist bindend, solange diese nicht von einem dafür autorisierten Repräsentanten jeder Partei schriftlich festgehalten und unterschrieben wurde. Bitte kontaktieren Sie http://software.glawar.at/de/contact/, wenn Sie weitere Fragen haben.