A. software.glawar.at ("Glawar") ANSPRUCH auf SOFTWARE

Lizenznehmer/Firma: natrliche oder juristische Person, welche die Software 
                    erhlt.

Stichtag: Datum der Softwareauslieferung an Sie.

Software: GlawarDataAdapter 2006-07-04.

Lizenz:  andauernd.

Genehmigte Einheit: Softwarekopie.

Anzahl der genehmigten Einheiten: unlimitiert.

Zulssiger Gebrauch:

1. Sie knnen die Software reproduzieren und fr private oder kommerzielle 
   Zwecke bentzen, oder zum Gebrauch fr Forschung, Unterricht, Design, 
   Entwicklung, Testen oder um Ihre Applets oder Anwendungen ("Programme")
   zum Laufen zu bringen.

2. Beachten Sie die Vertragsbedingungen in dieser Vereinbarung und deren
   Einschrnkungen und Ausnahmen, die sich in der Software-Dokumentation
   fortsetzen. Sie knnen die Software nach den beschriebenen Regeln 
   ("Redistributable") reproduzieren oder neu vertreiben:
   
   (a) Sie vertreiben die Redistributables nur komplett und unverndert und nur
       als Paket als Teil Ihres Programms.
       
   (b) Ihre Programme fgen den Redistributables signifikatne und wesentliche
       Funktionalitt hinzu.
       
   (c) Sie vertreiben die Redistributables nur zum einzigen Zweck neu, damit
       Ihre Programme lauffhig sind.
       
   (d) Sie vertreiben keine zustzliche Software mit der Absicht, Teile der
       Redistributables zu ersetzten.
       
   (e) Sie lschen oder verndern keine Teile der Redistributables, welche
       gesetzlich geschtzt sind (auch keine Notizen).
       
   (f) Sie verbreiten nur die Redistributables in Abhngigkeit der 
       Lizenzvereinbarung, die in dieser Vereinbarung enthalten ist, welche die 
       Interessen von Glawar schtzt und
       
   (g) Sie sind damit einverstanden, Glawar und seinen Lizenzgeber vor
       Beschdigungen, Kosten, Haftung, Bezahlung von Kosten und oder
       Unkosten (darin enthaltene Gebhren der Rechtsanwlte) zu schtzen, im
       Zusammenhang mit irgendwelchen Ansprchen, Prozessen oder Ttigkeiten 
       irgendwelcher dritten Parteien, die aus dem Gebrauch oder der 
       Verbreitung der Redistributables entsteht oder durch Programme entsteht, 
       welche ausdiesen Redistributables resultieren.

3. Java Technologie-Beschrnkungen. Sie drfen weder Klassen, Schnittstellen 
   oder Unterpakete, welche als "glawar" oder in hnlicher Weise gekennzeichnet 
   sind (wie von Glawar in irgendeiner Namenskonvention spezifiziert), 
   erstellen, modifizieren oder das Verhalten ndern. Des weiteren drfen Sie 
   auch nicht Ihre Lizenznehmer zu solchen Aktionen autorisieren.



B. software.glawar.at ("Glawar")

SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG

LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ("AGREEMENT") SORGFLTIG DURCH
BEVOR SIE DIESES SOFTWARE PAKET FFNEN. BEIM FFNEN DIESES SOFTWARE PAKETS
STIMMEN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. WENN SIE ZU DIESER
SOFTWARE ELEKTRONISCHEN ZUGANG ERHALTEN, SO ZEIGEN SIE IHRE ZUSTIMMUNG 
DURCH SELEKTION DER "AKZEPTIEREN" SCHALTFLCHE AM ENDE DIESER VEREINBARUNG.
WENN SIE NICHT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMEN, SO GEBEN
SIE DIE GESAMTE UNBENUTZTE SOFTWARE DORT AB, WO SIE SIE GEKAUFT HABEN, DAMIT
IHNEN DER KAUFPREIS ERSTATTET WIRD. HABEN SIE DIE SOFTWARE ELEKTRONISCH
ERHALTEN, SO SELEKTIEREN SIE DIE "ABLEHNEN" (ODER "ABBRECHNEN") SCHALTFLCHE
AM ENDE DER VEREINBARUNG. WENN SIE BEREITS TEILE IHRER SOFTWARE LINZENZ
VEREINBARUNGEN ZUGESTIMMT HABEN ("MASTER TERMS"), DANN ERGNZEN BZW. ERSETZEN
DIE PUNKTE 1-5 DIESER VEREINBARUNG ("SUPPLEMENTAL LICENSE TERMS") DIE
HAUPTVEREINBARUNGEN IHRER SOFTWARE.


1. Definitionen.

   (a) "Anspruch" bezeichnet den gesamten Satz der anwendbaren Dokumente,
       welche von Glawar autorisiert wurden, die Ihre Verpflichtung
       beweist, alle damit verbunden Gebhren (sofern verlangt) fr die Lizenz
       und die damit verbundenen Service und den autorisierten Bereich des
       Gebrauchs der Software im Sinne dieser Vereinbarung.
       
    (b) "Genehmigte Einheit" bedeutet die Anzahl der Softwarebentzungen,
        wie sie in dieser Vereinbarung bzw. Ihrem Anspruch beschrieben sind.
        
    (c) "Zulssiger Gebrauch" meint den laut dieser Vereinbarung
        autorisierten lizenzmigen Gebrauch. Der erlaubte Gebrauch
        irgendeines Pakets von Glawar, welches nicht in diesem Anspruch
        spezifiziert ist, ist nur fr den Gebrauch zur Evaluierung, wie in
        Punkt 3 erklrt, zulssig.
        
    (d) "Service" versteht jene Untersttzung, die Ihnen Glawar oder einer
        ihrer Delegierten wie in Ihrem Anspruch, sofern beschrieben,
        zur Verfgung stellt.
        
    (e) "Software" bedeutet die Glawar-Software, die in Ihrem Anspruch
        beschrieben wurde. Bestimmte Teile der Software knnen jedoch auch
        nur fr den Gebrauch der Evaluierung bestimmt sein, wie unter Punkt 3
        beschrieben.
        
    (f) Unter "Sie" bzw. "Ihnen" ist jede natrlich oder juristisch Person
        verstanden. Im Falle der Absicht der Evaluierung, jene Instanz, welche
        die Evaluierung durchfhrt.


2. Lizenz Gewhrung und Anspruch.

Abhngig von den Bedingungen Ihrer Vereinbarung, garantiert Ihnen Glawar eine
nicht-exklusive, persnlich begrenzte Lizenz, um die Software fr ihren 
erlaubten Gebrauch nach der Lizenz-Vereinbarung zu benutzen. Ihr Anspruch 
spezifiziert (a) die genehmigte Software, (b) der erlaubte Gebrauch, 
(c) die Lizenzbedingungen und (d) die Genehmigte Einheiten.

Wenn Ihr Anspruch auch Serviceleistungen inkludiert, dann spezifiziert es
zustzlich (e) Service und (f) Service-Bedingungen.

Wenn Ihre Rechte betreffend der Software oder der Serviceleistungen in ihrer
Dauer beschrnkt sind, und das Datum, an welchem dieses Recht beginnt sich von
dem Datum des Erwerbs unterscheidet, spezifiziert Ihr Anspruch das Datum
des Beginns.

Dieser Anspruch kann ihnen in verschiedener Art und Weise zugestellt werden,
abhngig von der Art und Weise, wie Sie Ihre Software erhalten haben. Zum
Beispiel kann dieser Anspruch auf der Rechnung oder Faktura oder im Vertrag
mit Glawar oder mit einem von Glawar autorisierter Verkufer stehen. Er kann 
aber auch in elektronischer Form vorliegen, wenn Sie die Software herunter 
geladen haben.


3. Der erlaubte Gebrauch.

Wie in Ihrem Anspruch beschrieben kommen ein oder mehr der nachfolgenden
erlaubter Gebruche der Software zur Anwendung. Sie drfen einen Punkt des
erlaubten Gebrauchs nur dann ausfhren, wenn es Ihnen durch Ihren Anspruch
ausdrcklich erlaubt wird. Wenn Sie keinen Anspruch haben, oder der Anspruch
nicht die zustzliche Software, die an Sie geliefert wurde, abdeckt, dann ist
solch eine Software nur zum Gebrauch der Evaluierung bestimmt.

(a) Gebrauch zur Evaluierung. Sie knnen die Software intern fr eine
    Zeitspanne von 90 Tagen vom Zeitpunkt der ersten Benutzung an evaluieren.
    
(b) Forschung und Schulungsgebrauch. Sie knnen die Software intern
    fr Design, Entwicklung und Tests und auch zu Schulungszwecken verwenden.

(c) Individueller Gebrauch. Sie knnen die Software fr den internen und
    privaten Gebrauch nutzen.

(d) Kommerzieller Gebrauch. Sie knnen die Software fr den eigenen,
    kommerziellen Gebrauch intern benutzen.

(e) Gebrauch als Dienstanbieter. Sie knnen die Software Funktionalitt im
    Zuge einer Extranet-Entwicklung zugnglich machen (nicht jedoch durch das
    zur Verfgung stellen von Software selbst oder durch Services der
    Auslagerung), nicht zu Ihren angeschlossenen Firmen oder fr Regierungen. 


4. Genehmigte Einheiten.

Die Erlaubnis ber den Gebrauch wird auf die Zahl der zu genehmigten Einheiten
begrenzt, die in Ihrem Anspruch angegeben sind. Wenn Sie zustzliche Einheiten
bentigen, bentigen Sie auch zustzliche Ansprche.


5. Beschrnkungen.

(a) Die Kopien der von Glawar bereitgestellten Software sind lizenziert, nicht
    an Sie verkauft. Glawar behlt sich alle Rechte vor, die nicht
    ausdrcklich bewilligt worden sind.

(b) Sie knnen eine einzelne Kopie zum Zwecke der Archivierung erstellen, aber
    Sie drfen ansonsten die Software weder kopieren, verndern oder
    verbreiten. Wenn jedoch Glawar spezifische Software-Teile zur Verfgung
    stellt, wie Include-Dateien, Klassendateien, Bezugsquellenverzeichnisse,
    Redistributables, die anders gehandhabt werden, so knnen Sie mit diesen
    verfahren, wie es in der Dokumentation beschrieben wurde.

(c) Sie knnen die Software nicht mieten, verleihen oder mit Schulden belasten.

(d) Ausgenommen, die Vollstreckung ist durch anwendbares Gesetz verboten,
    drfen Sie die Software weder dekompilieren noch Reverse-Engineering
    betreiben.

(e) Die Bedingungen dieser Vereinbarung treffen auch auf alle Software
    Aktualisierungen zu, die Ihnen von Glawar zur Verfgung gestellt werden,
    oder welche die ursprngliche Software ersetzen, sofern diese nicht
    eine unterschiedliche Lizenz enthalten.

(f) Sie drfen weder Resultate irgendwelcher Tauglichkeitstest oder 
    Vergleichstest an irgendwelche Dritte weitergeben oder verffentlichen ohne 
    schriftlicher Zustimmung von Glawar.

(g) Die Software ist vertraulich und urheberrechtlich geschtzt.

(h) Wenn nicht anders angegeben, darf Software, welche mit dieser Software
    im Paket zur Verfgung gestellt wird, nicht als Software verwendet werden.
    Auch nicht Teile davon.
    
(i) Die zur Verfgung gestellte Software kann Software enthalten, welche Daten
    zum Zwecke der Verbesserung der Software oder der Aktualisierung
    sammelt. Diese Daten werden weder von Glawar noch von Unterlieferanten
    oder Serviceanbietern von Glawar gespeichert noch zu anderen Zwecken als
    der Verbesserung der Software verwendet.

(j) Die Software wurde nicht entworfen, genehmigt oder beabsichtigt, dass damit
    Design oder der Aufbau, Betrieb oder Wartung eines Atomkraftwerkes
    durchgefhrt werden. Glawar und seine Lizenzgeber weisen ausdrcklich
    darauf hin, dass fr solche Zwecke keine implizierte Garantie fr den
    Gebrauch vorliegt.

(k) Kein Recht, Titel oder Interesse in oder an dem Warenzeichen, Service
    Center, Logo oder Handelsname von Glawar oder seinen Lizenzgebern wird
    in dieser Vereinbarung bewilligt.


6. Bezeichnung und Endpunkt.

Die Lizenz und Service-Bedingungen werden in Ihren Ansprchen festgelegt.
Ihre Ansprche dieser Vereinbarung sind ohne Meldung von Glawar mit sofortiger 
Wirkung beendet, wenn Sie es materiell durchbrechen oder irgendwelche
Manahmen zur Beeintrchtigung der Rechte von Glawar und/oder ihrer Lizenzgeber
der Software setzen. Glawar kann diese Vereinbarung beenden, wenn irgendein 
Teil der Software Gegenstand Verstoes gegen Eigentum oder wirtschaftliche 
Unterschlagung wird, oder nach Glawars Ansicht werden knnte. Nach der 
Vertragsbeendigung machen Sie keinen Gebrauch mehr von der Software, Sie 
zerstren diese und besttigen die Befolgung dieser Manahme in schriftlicher 
Form bei Glawar. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 9-15 beschreiben die Beendigung 
dieser Vereinbarung.


7. Java Kompatibilitt und Open Source. 

Software kann Java Technologie enthalten. Sie knnen keine zustzlichen Klassen
oder nderungen an/zur Java Technologie erstellen, ausgenommen Sie befolgen
die Kompatibilittsrichtlinien von www.java.net, welche in einer eigenen 
Vereinbarung bestimmt werden mssen.

Glawar untersttzt die Gemeinschaft der Open Source Entwickler und
gewinnt auch von ihnen, Glawar bedankt sich bei der Gemeinschaft fr ihre 
wichtigen Beitrge und der Technologie, die auf den Open Standard basiert, den
Glawar in viele Produkte aufgenommen hat.

Bedenken Sie, dass Teile der Software mit Notizen und Open Source Lizenzen
gekennzeichnet sind, welche von solchen Gemeinschaften und auch von
Dritten stammen. ndern Sie keine Rechte und Verpflichtungen, die unter 
solchen Lizenzen bestimmt wurden, der Verzicht auf Garantie und die 
Haftungsbeschrnkungen in dieser Vereinbarung treffen auf die gesamte
Software in dieser Verffentlichung zu.


8. Begrenzte Garantie.

Glawar garantiert Ihnen, dass whrend einer Periode von 90 Tagen ab
dem Datum des Kaufs, der in der Rechnung vermerkt ist, der Datentrger
(falls vorhanden) frei von Defekten betreffend der Materialien und Qualitt
ist, sofern Sie diesen normal bentzen. Neben dem Vorangegangenen
wird die Software zur Verfgung gestellt "wie sie ist". Ihr exklusives Recht 
und Glawars gesamte Pflicht unter dieser begrenzten Garantie ist, dass die 
Mglichkeit besteht, dass Ihnen Glawar den Software-Datentrger oder die
Kosten, welche Sie fr die Software bezahlt haben, ersetzt. Diese begrenzte
Garantie gibt Ihnen spezifische juristische Rechte; Sie mgen andere
besitzen, welche von Staat zu Staat unterschiedlich sein knnen.


9. Verzicht der Garantie. 

WENN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT ANDERS ANGEGEBEN WIRD AUF ALLE GESCHICKTEN
ODER ANGEDEUTETEN BEDINGUNGEN, DARSTELLUNGEN UND GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH
JEDER MGLICHEN IMPLIZIERTEN GARANTIE DER MARKTFHIGKEIT, EIGNUNG ZU EINEM
BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHT-VERTRAGSBRUCH VERZICHTET, AUSGENOMMEN DEM
AUSMASS DASS DIE VERZICHTSERKLRUNGEN GEHALTEN WERDEN, GESETZLICH UNGLTIG ZU 
WERDEN.


10. Haftungsbeschrnkung. 

IN DEM GRAD, WELCHER NICHT VOM GESETZ VERBOTEN IST, IST GLAWAR UND SEINE 
LIZENZGEBER IN KEINEM FALL DAFR VERANTWORTLICH, WENN VERLUST VON EINKNFTEN, 
PROFIT ODER DATEN, ODER FR SPEZIELLES, INDIREKTEN, KONSEQUENTES, DARAUS 
RESULTIERENDE STRAFENDEN SCHADEN, AUCH WENN DIESER AUS DER THEORIE DES 
VERTRAUENS, ODER AUS DEM UNVERMGEN, SOFTWARE ZU BEDIENEN RESULTIERT, SELBST 
WENN GLAWAR AUF DIE MGLICHKEIT HINGEWIESEN WURDE, DASS SO ETWAS PASSIEREN 
KNNTE. Auf keinen Fall bersteigen die Verbindlichkeiten von Glawar, ob im 
Vertrag, unerlaubte Handlungen (einschlielich Nachlssigkeit) oder anderes, 
jenen Betrag, die Sie fr die Software bezahlt haben. 


11. Ausfuhrbestimmungen. 

Die gesamte Software, alle Dokumente, technischen Daten und sonstige 
Materialien, die im Zuge dieser Vereinbarung geliefert werden, unterstehen der 
sterreichischen Gesetzgebung; daher kann es in anderen Lndern andere 
Export- oder Importregelungen geben. Sie sind mit diesen Gesetzen einverstanden, 
und willigen ein, dass Sie die Verantwortung haben, alle notwendigen 
Lizenzen zu beschaffen, die Ihnen den Export oder Import ermglichen.


12. Eingeschrnkte Rechte betreffend die USA.

Die in diesem Paket zur Verfgung gestellte Software darf in keinem Land 
verwendet werden bzw. in kein Land exportiert werden, welches von der 
amerikanischen Regierung verwaltet wird oder welches unter amerikanischem 
Vorsitz steht.


13. Regelngesetz.

Jede Aktion, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung vorgenommen wird, 
untersteht der sterreichischen Gesetzgebung. Der Gerichtsstand ist Linz und 
es besteht keine Mglichkeit, diesen zu ndern. 


14. Salvatorische Klausel.

Wenn irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung als uneinklagbar gehalten wird, 
so verbleibt diese Vereinbarung gltig mit der gestrichenen Bestimmung, 
solange auer die Absicht dieser Vereinbarung zwischen den Parteien wird 
durch die Streichung verhindert, was in diesem Fall zu einer sofortigen 
Beendigung der Vereinbarung fhrt. 


15. Integration.

Diese Vereinbarung, einschlielich aller Bedingungen in Ihrer Vereinbarung, 
stellt die vollstndige bereinstimmung zwischen Ihnen und Glawar dar. Sie 
ersetzt die gesamten vorherigen oder gleichzeitig abgeschlossenen mndlichen 
oder schriftlichen Kommunikationen, Antrge, Darstellungen, Garantien und 
ersetzt alle bisherigen gegenstzlichen oder zustzlichen Bedingungen im Zuge 
von Angebot, Bestellung, Besttigung oder anderer Kommunikation zwischen den 
Parteien, welche im Zusammenhang mit der Erstellung dieser Vereinbarung stehen. 
Keine nderung dieser Vereinbarung ist bindend, solange diese nicht von einem 
dafr autorisierten Reprsentanten jeder Partei schriftlich festgehalten und 
unterschrieben wurde.


Bitte kontaktieren Sie http://software.glawar.at/de/contact/, wenn Sie weitere 
Fragen haben.